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BEHANDLUNGSABLAUF

Sie können gern mit uns Kontakt aufnehmen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

 

Seit dem 01.04.2018 ist es für Kassenpatienten verpflichtend, vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie eine Sprechstunde eines/r ambulanten Psychotherapeuten/in mit Kassenzulassung aufgesucht zu haben. 

 

In dem Fall, dass in einer Sprechstunde festgestellt wurde, dass Psychotherapie bei Ihnen indiziert ist und diese bei einer Therapeutin von uns stattfinden kann, werden zunächst 1 bis 4 sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt, die dazu dienen, sich kennenzulernen und wichtige anamnestische Daten zu erheben (gegenwärtige Beschwerden, Symptomverlauf, etc.). 

 

Die Therapiedauer hängt von der Art und Schwere des Problems ab. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. 

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KOSTEN

Privatpatienten & Beihilfeberechtigte

Die Therapiekosten werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernommen. Die genaue Kostenübernahme hängt jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab, so dass es gegebenenfalls sein kann, dass einzelne Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen. Die Kosten für die Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Es ist empfehlenswert, vor Beginn einer Psychotherapie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen und Ihre Vertragsbedingungen in Erfahrung zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. 

Coaching

Gern bieten wir Ihnen Coaching an. Die Kosten für das Coaching werden jedoch von keiner Krankenkasse übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden (s. Behandlung Selbstzahler). 

 

Paartherapie

 

Gern bieten wir Ihnen und Ihrem/r Partner/in Paartherapie an. Die Kosten für eine Paartherapie werden ebenso wie das Coaching von keiner Krankenasse übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden (s. Behandlung Selbstzahler).

 

Selbstzahler

 

Jederzeit können Sie eine Psychotherapie oder Beratung auf Selbstzahlerbasis aufnehmen. Wie bei Privatpatienten orientieren sich die Kosten hierbei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Gesetzlich Versicherte
(bei Frau Dr. Buch & Frau Westermann
)

Frau Dr. Dipl.-Psych. Ina Buch und Frau M.Sc. Klin. Psych. Katharina Westermann verfügen über eine Kassenzulassung. Das heißt, dass sie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Die Therapiekosten werden hier in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Gespräch Ihre Versichertenkarte mit. 

Gesetzlich Versicherte
(bei Frau Müller)

 

Frau M.Sc. Psych. Anja Katharina Müller verfügt über keine Kassenzulassung, kann Ihnen als gesetzlich versicherte(r) Patient(in) jedoch trotzdem eine Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren anbieten.

 

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihnen als Patient(in) über das Kostenerstattungsverfahren keinerlei Nachteile hinsichtlich der Behandlungsqualität entstehen. Sie erhalten über das Verfahren die gleichen Behandlungsmethoden von genauso qualifizierten approbierten psychologischen Psychotherapeuten, wie wenn sie eine Therapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung machen. Der einzige Unterschied ist, dass der Therapeut über das Kostenerstattungsverfahren nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf.


Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr über das Kostenerstattungsverfahren.

Sprechen Sie darüber hinaus Frau M.Sc. Psych. Anja Katharina Müller für weitere Informationen an. Sie steht Ihnen gern bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens und der Beantwortung Ihrer Fragen zur Seite.

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